Förderungen
Förderungen für Wärmepumpenanlagen
Name des Förderprogramms | Bundesland | Förderung bei | Höhe der Fördersumme |
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Sauberes Heizen für Alle | Bund | Nacht oder Direktspeicheröfen auf WP bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern für einkommensschwache Haushalte | 100% der Kosten bei maximal 1554€ netto Einkommen p.M. (Kostenobergrenze bei Luftwärmepumpen 22.188€ bzw. bei Sole/Wasser und Wasser/Wasser Wärmepumpen 32.563€). 75% der Kosten bei maximal 1808€ netto Einkommen. |
Raus aus Öl und Gas für Private 2023 und 2024 Spezialfall mehrgeschoßiger Wohnbau | Bund | Tausch fossiler Heizungssysteme bzw. Nacht- oder Direktspeicheröfen auf WP im mehrgeschoßigen Wohnbau | Maximal 7500€ (Bei Wärmepumpenleistung <50 kW) bzw. 12.000€ (>50kW und <100 kW) und 15.000€ (>100kW) + mindestens 2.000€ bei Ersatz einer bestehenden Gasheizung. Es gilt zu beachten das maximal 50% der Kosten übernommen werden. |
Raus aus Öl und Gas für Private 2023 und 2024 für Ein- und Zweifamilienhäuser nzw. Reihenhäuser | Bund | Tausch fossiler Heizungssysteme oder Nacht- oder Direktspeicheröfen auf WP bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern | Maximal 7500€ und maximal 50% der Kosten. Zusätzlich 2000€ bei Ersatz einer bestehenden Gasheizung. |
Förderung von Anlagen für Heizung und Warmwasseraufbereitung | Wien | Austausch von Öl und Gas auf eine Wärmepumpe | Maximal 35% der anfallenden Kosten. Die maximale Fördersumme richtet sich nach der Größe der Wohnung bzw. dessen Standard und bewegt sich zwischen 250€ pro m² und 740€ pro m². |
NÖ Raus aus Öl – Bonus | NÖ | Tausch fossiler Heizungssysteme (Öl und Gas) und ineffiziente Heizungsanlagen auf biogener Basis (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) auf Wärmepumpe bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern | 20% der anfallenden Kosten jedoch maximal 3000€. |
Wohnbauförderung Eigenheim / Reihenhaus | NÖ | Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung beim Neubau und Sanierung | Förderung wird anhand eines Punktesystems ermittelt |
Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen | Bgld. | Wärmepumpe in Ein- und Zweifamilienhäusern inklusive Warmwasserwärmepumpe | 30% der Kosten jedoch maximal 2500€ |
Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen | Bgld. | Warmwasser Wärmepumpe für Ein- und Zweifamilienhäusern | 30% der Kosten jedoch maximal 600€ |
Förderungen für Photovoltaikanlagen
Name des Förderprogramms | Bundesland | Förderung bei | Höhe der Fördersumme |
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Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen | Wien | betriebliche und private PV Anlagen auf Gebäuden sowie baulichen Anlagen oder Betriebsfächen | Anlagen bis 100 kWp werden mit 250€ pro kWp gefördert - darüber hinaus für Anlagen bis 500 KWp werden mit 200€ pro kWp gefördert - jedoch maximal 30% der Gesamtkosten |
Raus aus Öl und Gas - Solarbonus | Bund | Bei Ersatz eines fossilen Heizungssystems (siehe Förderungen für Wärmepumpe) kann bei Kesseltausch eine thermische Solaranlage gefördert werden | maximal 1500€ |
Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2023 | Bund | befindet sich noch in Ausarbeitung | wird im Laufe des Jahres 2023 veröffentlicht |
Förderungen für Sanierung
Name des Förderprogramms | Bundesland | Förderung bei | Höhe der Fördersumme |
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Sanierungsscheck für Private (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus) | Bund | Thermische Sanierung für Gebäude älter als 20 Jahre. Gefördert werden:
| Ab dem 1. Januar 2023 können Leistungen zur Sanierung je nach Art der Sanierung mit einer Förderung zwischen 3.000 Euro und 14.000 Euro unterstützt werden. Wenn bei der Sanierung Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet wird, besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Zuschlag zu erhalten. Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Es ist zu beachten, dass die Förderung nur für Leistungen gewährt wird, die ab dem 1. Januar 2023 erbracht wurden. |
Thermisch-energetische Sanierung | Wien | Als Teil ihres Programms zur Förderung der energetischen Sanierung unterstützt die Stadt Wien Maßnahmen, die zu einer erheblichen Reduktion des Heizwärmebedarfs führen. Dabei ist es wichtig, dass die Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Teile der Gebäudehülle reduziert werden. Mögliche Sanierungsmaßnahmen umfassen beispielsweise die Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur Verbesserung der thermischen Effizienz können auch besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen wie Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüsse gefördert werden. | Die Förderstufe hängt von der Heizwärmebedarfskennzahl (HWB) und dem Gebäudeenergieeffizienz-Faktor (fGEE) ab und ist in vier Stufen unterteilt. Je höher die Förderstufe, desto höher die maximale Höhe des nichtrückzahlbaren Beitrags und das maximale Ausmaß des nichtrückzahlbaren Beitrags im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten. Die Förderungen reichen von einem max. nicht rückzahlbaren Beitrag von 60 €/m2 bei der niedrigsten Förderstufe bis zu 190 €/m2 bei der höchsten Förderstufe, bei der das maximale Ausmaß des nichtrückzahlbaren Beitrags im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten 40% beträgt. |
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung | Niederösterreich | Um eine Förderung beantragen zu können, muss das Gebäude fertiggestellt sein und von einer natürlichen Person bewohnt werden. Die Sanierungsarbeiten dürfen erst nach Einreichung des Antrags beginnen und nach Abschluss müssen die bezahlten Rechnungen in einer Endabrechnung vorgelegt werden. | Die Höhe der Förderung für Sanierungsmaßnahmen hängt von den förderfähigen Kosten und der Verbesserung des Heizwärmebedarfs ab. Die anerkannten Sanierungskosten werden auf 130 m² Wohnnutzfläche zurückgerechnet und durch den Ergebnis des Energieausweises bewertet. Die endgültige Förderung kann 10% der förderbaren Sanierungskosten als Einmalzuschuss und optional einen 2%igen jährlichen Zuschuss für 10 Jahre betragen. Ohne Energieausweis ist entweder ein 3%iger jährlicher Zuschuss oder ein einmaliger Zuschuss von 10% der förderbaren Sanierungskosten möglich. Wenn wärmedämmende Maßnahmen beantragt werden, ist ein Beratungsprotokoll eines Energieberaters erforderlich. |
Anmerkung und Quellen
Die Informationen auf dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Informationen kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Insbesondere kann der Stand über die Förderungsmaßnahmen eventuell nicht der letzte Stand sein. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Förderbedingungen ändern können und keine Garantie für die Gewährung einer Förderung gegeben werden kann. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Informationen resultieren, ist ausgeschlossen.
Quellen und weiterführende Informationen:
https://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/Sanieren___Renovieren.html
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/energie_sparen/1.html